Der beste Signalgeber zum Kauf der Aktien eines Unternehmens sollte das Management sein. Wenn dieses eigene Aktien kauft oder verkauft, sollte dies Hinweise auf den zukünftigen Kursverlauf geben. Im Zeitalter des Internets sind diese Infos heutzutage problemlos für jeden einsehbar. Auch private Anleger können mit diesem Wissen ihre Kaufentscheidung überdenken oder noch einfacher problemlos per Insider-Zertifikate an dieser Strategie partizipieren. Denn der Vorstand hat schon lange vor der Veröffentlichung der Geschäftszahlen ungefähre Kenntnisse von deren Ausgang. Das gleiche gilt für geplante Übernahmen oder Umstrukturierungen. Vorstände und Aufsichtsräte gelten daher als perfekter Kompass für die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Gesellschaft.
vorteile Trotz Transparenz
Per Gesetz sind diese sogenannten Unternehmens-Insider verpflichtet, den Kauf und Verkauf von Aktien der eigenen Gesellschaft den Aufsichtsbehörden zu melden. Die Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verlangt daher insbesondere von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsorgans eines Emittenten sowie von allen anderen Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zugleich wesentliche unternehmerische Entscheidungen treffen, dass sie Eigengeschäfte mit finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln des Emittenten oder damit verbundenen Finanzinstrumenten, beispielsweise Derivaten, innerhalb von drei Geschäftstagen melden – und zwar sowohl dem Emittenten als auch der zuständigen Behörde (BaFin).
Die Meldepflicht gilt aber auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und andere Verwandte, welche seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Das gleiche gilt auch für mit der Führungskraft in enger Beziehung stehende juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen (z.B. Stiftungen) oder Personengesellschaften.
Die BaFin selbst erklärt: „Die Kenntnis über diese Art von Geschäften ist für den Kapitalmarkt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten durch die Unternehmensleitung geben.“ Vor allem aber sei „die Veröffentlichung dieser Geschäfte ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften“.
Zur Überwachung des Insiderhandelsverbots analysiert die Wertpapieraufsicht routinemäßig das Handelsgeschehen. Dazu wertet sie die Daten über sämtliche Wertpapiergeschäfte aus, die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute melden müssen. Außerdem überprüft die BaFin alle Ad-hoc-Mitteilungen börsennotierter Unternehmen. Darüber hinaus geht sie Hinweisen Dritter nach.
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INsider-Trades nutzen
Meldungen zu Eigengeschäften von Führungskräften können Privatanleger für ihre Anlagestrategie verwenden. Dafür können sie über die BaFin-Datenbank unter unternehmensregister.de oder über Finanzseiten wie boerse.de einzelne Informationen abfragen. Der Nachteil: Die Verfolgung dieser einzelnen Transaktionen erfordert Mühe. Nutzer müssen gezielt und vor allem regelmäßig suchen. Hat man eine oder mehrere interessante Aktien gefunden, müssen diese selbst über eine Bank oder ein Onlinedepot geordert werden. Bequemer ist es, über den Kauf eines Insider-Zertifikats vom Wissen dieser Eingeweihten zu profitieren.
X-markets hat ein solches Papier bereits 2006 auf den Markt gebracht. Der Blick auf die Rendite sagt viel aus – auch wenn in manchen Jahren selbst Insider gewaltig falsch liegen. Diese Zeiten zeigen, dass der Markt unberechenbar ist. Daher sollten Anleger auch in diese Produkte überdacht einsteigen und vor allem nicht ihr gesamtes verfügbares Kapital einsetzen.
Breitgestreut in insider-Aktien
Der Solactive Insider Index bildet die Kursentwicklung ausschließlich deutscher Unternehmen ab, die im abgelaufenen Quartal das höchste Verhältnis von Insider-Käufen im Verhältnis zur Marktkapitalisierung aufwiesen. Er beinhaltet aktuell 14 Unternehmen, die zu gleichen Teilen gewichtet werden. Der Index wird als Performance-Index in Euro berechnet.
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