1. Emittenten-/Bonitätsrisiko
Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, ausgesetzt. Dieses Risiko besteht in einer vorübergehenden oder endgülti gen Unfähigkeit zur termingerechten bzw. vollständigen Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Die Wertpapiere unterliegen als Schuldverschreibungen keiner Einlagensicherung.
2. Risiko des Totalverlusts
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko besteht unabhängig vom Emittenten-/Bonitätsrisiko. Das Risiko des Totalverlusts besteht insbesondere dann, wenn der Kurs des Basiswerts am Laufzeitende bzw. bei Kündigung oder Ausübung des Wertpapiers bei null liegt. Bei Knockout-Produkten kommt es zu einem unmittelbaren wertlosen Verfall der Wertpapiere, wenn der Kurs des Basiswerts eine bestimmte Schwelle erreicht bzw. unter- oder überschreitet.
3. Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus den Wertpapieren sind Anleger wie bei einer Direktanlage in den Basiswert sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Basiswert allgemein verbunden sind.
4. Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut der die Wertpapiere von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der Wertpapiere vorsehen (z.B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
5. Kündigungs-/Wiederanlagerisiko
Im Falle der vorzeitigen Einlösung der Wertpapiere kann der Einlösungsbetrag unter Umständen erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt bzw. vorzeitig eingelöst wird und er den Einlösungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann.
6. Währungsrisiko
Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Wechselkurs der für das Wertpapier relevanten Währungen bzw. der Währung des Basiswerts zum Nachteil des Anlegers ändert. Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Währung des Wertpapiers nicht ihre Heimatwährung ist bzw. wenn die Währung des Wertpapiers nicht mit der Währung des Basiswerts übereinstimmt und das Wertpapier nicht über einen Mechanismus zur Absicherung gegen Währungsrisiken (Quanto-Struktur) verfügt.
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