Das Produktuniversum von Anlagezertifikaten und Hebelprodukten zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Anleger anhand der Produktbezeichnungen leicht orientieren und geeignete Produkte finden kann. Um Missverständnisse hinsichtlich der Bezeichnung und Struktur von Worst-of-Zertifikaten zu vermeiden, hat der Deutsche Derivate Verband (DDV) in Abstimmung mit den führenden Zertifikate-Emittenten Grundsätze für die Emission der Produkte zum Vertrieb an Privatkunden vereinbart. Demnach wird künftig die Bezeichnung „Worst-of“ im Produktnamen einheitlich verwendet. Zudem werden die Anleger in den Produktdokumenten noch verständlicher über die Struktur informiert. Die Grundsätze sollen bis spätestens 1. Januar 2020 umgesetzt werden. Bei Worst-of-Zertifikaten handelt es sich um Korb-Zertifikate. Diese beziehen sich nicht auf die Wertentwicklung eines einzelnen Basiswerts, sondern auf die von mehreren Basiswerten. Dabei ist der Basiswert mit der schlechtesten Wertentwicklung für die Zins- und/oder Rückzahlung ausschlaggebend. Demnach führen mehrere Basiswerte hier ausdrücklich nicht zu einer risikoreduzierenden Diversifikation. Die Vereinheitlichung der Produktbezeichnung und Klarstellung in den Produktinformationen werden dem Anleger einen klaren Mehrwert bieten und Investitionsentscheidungen besser unterstützen.
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